Die Amputierten-Initiative e.V. / Gefäßkranke –seit 1991- berichtet nach mehr als 21 -jähriger Tätigkeit über  Gutachten des MDK (Medizinischer  Dienst der Krankenversicherung), der im Auftrag der Krankenkassen die  Notwendigkeit der Herstellung von neuen Prothesen  begutachtet, aber auch unter anderem die Begutachtung vornimmt, ob und in  welchem Umfang eine Pflegestufe zu  bewilligen ist. 
               
Die Amputierten-Initiative e.V. /  Gefäßkranke –seit 1991- hat in den zurückliegenden 21 Jahren immer wieder  kompetente, freundliche Damen und Herren zur Begutachtung kennengelernt. Ihnen  gebührt Dank und Respekt. 
                 
                Vieles ist bei der Begutachtung  jedoch durchaus verbesserungswürdig, wir haben zwei Fälle herausgesucht, die  mehr als beanstandenswert und unrühmlich sind. Wir tragen diese Fälle vor, um  an die Zuständigen zu appellieren, Kompetenz und Menschlichkeit bei den  Beurteilungen einfließen zu lassen. 
               
              Amputierte Menschen bringen viel  Mut und Tatkraft auf, um ihr schweres Schicksal zu meistern, es sollte ihnen Respekt  und Anstand entgegengebracht werden. Unnötige, überflüssige Ärgernisse sollten  vermieden werden. Auch der Zeitfaktor  der Begutachtung sollte kürzer bestimmt werden. Amputierte brauchen schnell  Prothesen, um ihre Selbstständigkeit und damit ihre Würde erreichen zu können.  Dazu bedarf es keiner monatelangen Auseinandersetzungen. Dasselbe betrifft die  Pflegestufen. 
               
           Fall 1 Patient w * 1962  
              Foto: Oberschenkelamputation und Knieexartikulation  
               
               - Prothetisch  nicht versorgt. -  
            Diagnose: Thrombangiitis  obliterans  
              Pflegestufe I wurde abgelehnt. 
              Begründung u. a.: 
              
                - Prothesen und Unterarmstützen werden genutzt.
 
                - Knie rechts und links unauffällig.
 
                - Alltagskompetenz nicht eingeschränkt.
 
                - Kein Hilfebedarf
                  
                    - beim Baden
 
                    - beim Gehen
 
                    - beim Treppensteigen
 
                   
                 
             
              „Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI  liegt nicht vor.“ 
              Ergebnis: Der 3. Widerspruch hat  zum Erfolg geführt. Dafür mussten viel Zeit, Kraft, Nerven und Tränen  aufgebracht werden. 
               
              Fall 2   Patient m * 1937
              Diagnosen u. a.: 
               
              
                - PAVK Stadium IV nach Fontaine 
 
                - Z.n. Amputation Dig ped 1 links 2011
 
                - Z.n. Unterschenkelamputation links 2011
 
                - Z.n. Oberschenkelamputation  links 2011
 
                
                   - Z.n. Nachamputation des Oberschenkels 2011
 
                  - eine geplante Hüftexartikulation konnte zunächst vermieden werden
 
                
                - Diabetes Mellitus Typ II, insulinpflichtig 
 
                - Arterieller Hypertonus
 
                - Koronare Mehrgefäßerkrankung
 
                - Z.n. Myokardinfarkt
 
               
            Keine prothetische Versorgung aufgrund ausgeprägter Wundheilungsstörungen langfristig möglich.  
             
            Ergebnis: „Es liegt weder eine eingeschränkte Alltagskompetenz noch eine Pflegebedürftigkeit vor.“ 
             
              
             Auf Veröffentlichung der Fotos, die die ausgeprägten Wundheilungsstörungen zeigen, haben wir begreiflicherweise verzichtet.    
            
              
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                Mit Dank und allen guten Wünschen. 
                    
                  Ihre Dagmar Gail 
                  Gründerin und Vorsitzende | 
               
             
             
             
             
            Impressum: 
            Amputierten-Initiative e.V. / Gefäßkranke - seit 1991 - 
            Spanische Allee 140  
            14129 Berlin 
             
            Tel.: 030 - 803 26 75  
            Fax: 030 - 80 49 16 35 
             
            www.amputierten-initiative.de 
            info@amputierten-initiative.de 
             
            Vorsitz: Dagmar Gail (zu kontaktieren über die genannte Adresse) 
             
            Eingetragen im Vereinsregister unter 11822 Nz beim Amtsgericht Charlottenburg und als besonders förderungswürdig und gemeinnützig unter Gesch.-Z. 600/5543 anerkannt. |